Geräuschgrenzwerte in der Zeitgeschichte

So manch einer hat vielleicht noch einen alten Fahrzeugbrief, in dem Stand- und Fahrgeräusch in Phon oder DIN-Phon vermerkt sind. Die Zeit dieser Messungen sind allerdings schon lange vorüber, heute wird in dB(A) gemessen.

Wie sieht es denn historisch aus mit Vorgaben zur Lautstärke von Motorrädern?

Phon

In der StVZO von 1937 heißt es in §49 Fahrgeräusch:

(1) Das Fahrgeräusch eines Kraft­wa­gens darf 85 Phon nicht über­stei­gen; es muß bei Voll­be­la­stung des Mo­tors und bei ei­ner Ge­schwin­dig­keit von 40 Ki­lo­me­ter je Stun­de (so­weit die­se nicht er­reich­bar ist, bei Höchst­ge­schwin­dig­keit) ge­mes­sen wer­den, und zwar an der Sei­te der Fahr­bahn in 7 Me­ter Ent­fer­nung von der Mit­tel­li­nie der Fahr­zeug­spur. Die Voll­be­la­stung des Mo­tors kann durch Be­schleu­ni­gen, Brem­sen, An­hän­gen von Schlepp­fahr­zeu­gen oder in ähn­li­cher Wei­se er­reicht wer­den.

(2) Hat das Auspuffgeräusch eine er­kenn­ba­re Richt­wir­kung, so darf die Laut­stär­ke bei ste­hen­dem Fahr­zeug und bei höch­ster Be­triebs­dreh­zahl in 20 Me­ter Ent­fer­nung vom Ende des Aus­puff­roh­res in des­sen Ver­län­ge­rung 85 Phon nicht über­stei­gen.

Hier ist von Kraftwagen die Rede, nicht von einem Kraftrad. Dazu gibt es in der damaligen Variante der StVZO keine weiteren Angaben (Hupen durften nicht lauter als 100 Phon sein).

Verrückt war das Meßverfahren: Standtest bei maximaler Drehzahl in 20Metern Entfernung, Fahrtest bei 40km/h mit „beschleunigter Konstantfahrt“: Der Fahrer gab Vollgas bei gleichzeitig gedrückter Bremse, um den Motor „aufheulen“ zulassen, ohne dass sich die Geschwindigkeit veränderte.

Bei Motorrädern aus dieser Zeit steht im Brief entweder schlicht 85 Phon oder gar nichts, weil die Geräuschmessung nur bei der Typabnahme erfolgte. Hat man so ein Motorrad, gilt: Kein Polizeimessgerät kann heutzutage rechtssicher das Phon oder DIN-Phon prüfen. Rechnet man die 85 Phon aus 20 Meter Entfernung auf die heute übliche Nahfeldmessung um, müsste die Polizei einen Wert von über 115 dB(A) tolerieren.

Und was ist ein Phon? Die Einheit Phon wurde in den 1920er/30er Jahren vom deutschen Physiker Heinrich Barkhausen entwickelt und floss direkt in die erste Reich-Straßenverkehrsordnung (StVO/StVZO) von 1937 ein.

Für die Stammtisch-Prahlerei: Ein Phon Unterschied in der Lautstärke wird als kaum wahrnehmbare Veränderung gewertet, darum verzichtet man bei der Einheit Phon auf die Angabe eines Nachkomma-Anteils.

Dieses „Ur-Phon“ war eine sehr subjektive Messung: Ein menschlicher Prüfer stand an der Straße. Er hatte einen Kopfhörer auf, der einen Standardton (1000 Hz) erzeugte. Er regelte den Ton so lange, bis er im Ohr genauso laut klang wie das vorbeifahrende Motorrad. Das Ergebnis der Messung war entsprechend ungenau.

Das DIN-Phon

Die Pflicht zur Hauptuntersuchung wurde erst 1951 eingeführt und hier brauchten die Prüfungsorganisationen nun valide Messwerte.

Weil es die aber noch nicht gab, steht in der StVZO von 1951 (Einführung der Hauptuntersuchung, aber noch keine Messgeräte für DIN-Phon!) in §49 auch einfach:

„Das Auspuffgeräusch und das Fahrgeräusch der Kraftfahrzeuge dürfen das nach dem jeweiligen Stande der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigen“

Man hatte schlichtweg noch keine verlässlichen, flächendeckend standardisierten Messgeräte. Gleichzeitig war es ein typischer Gummiparagraf für die Polizei: Nach dem Krieg wurde an Fahrzeugen mangels Ersatzteilen alles verbaut, was irgendwie passte. Ein Polizist musste/konnte auf keine verbindlichen Messungen zurückgreifen und nach „Gefühl“ entscheiden.

Ab circa 1953 wurde das DIN-Phon eingeführt und ein geeichtes Zeigermessgerät übernahm die Arbeit.

Der Stichtag für den echten Systemwechsel in Deutschland war der 14. September 1953 (veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 8/1953). Ab diesem Tag wurden die bis dahin schwammigen Regeln („unvermeidbares Maß“) durch messbare, harte Grenzwerte auf Basis der neuen DIN-Normen ersetzt. Ab September 1953 waren es also ganz offiziell DIN-Phon. Für Motorräder z.B. bis 250 ccm galt ab diesem Tag ein maximales Fahrgeräusch von 88 DIN-Phon.

Ab Mitte der 50er Jahre wurden dann Stand- und Fahrgeräusch immer noch in Phon im Brief angegeben, aber nun stand ein „D“ für DIN (z.B. 85D) hinter dem Meßwert, um es als objektiven Messwert auszuweisen.

Bis 1959 maß man das Standgeräusch weiterhin im Abstand 20 Metern, bis man auf den Prüfhöfen erkannt hat, was für einen gigantischen Platzverbrauch dieses Meßverfahren nach sich zog. Ab 1. Januar 1959 verkürzte sich der Messabstand auf 7 Meter.

Dezibel mit A-Bewertung

Lange hielt sich das DIN-Phon allerdings nicht: Am 13. September 1966 schaffte der Gesetzgeber das Phon für Neufahrzeuge komplett ab und stellte auf das international übliche Dezibel mit A-Bewertung (dB(A)) um.
A-Bewertung steht dabei für einen technischen Trick, den Schalldruck entsprechend dem menschlichen Gehör zu messen: Das Ohr nimmt tiefe Frequenzen (Dieselmotor eines Schiffsdampfers) weniger laut wahr als das kreischende Geräusch einer Motorsäge, obwohl beide den gleichen Schalldruck erzeugen. Der A-Filter „richtet“ den Schalldruck entsprechend Frequenz gemäß dem menschlichen Hörempfinden (daneben gibt es z.B. noch dB(C) und dB(Z)).

Nach 1966 wurden die maximal erlaubten Fahrgeräusche drastisch nach unten geschraubt. Das Fahrgeräusch ist übrigens der einzige Wert, für den es gesetzliche Obergrenzen gibt – das Standgeräusch dient der Polizei lediglich als unkomplizierter Kontrollwert für die Straße.

Grenzwerte seit 1966

  • 1966: Der Grenzwert wird einheitlich auf 84 dB(A) für alle Motorräder festgelegt.

  • 1983–1988: Kurzer Zwischenschritt auf 86 dB(A) wegen geänderter Messverfahren, dann zügige Absenkung.

  • 1990: Der Grenzwert fällt sprunghaft auf 82 dB(A).

  • 1995 (bis heute): Einführung des bis heute gültigen Limits von 80 dB(A) (bzw. 77 dB(A) für aktuelle Maschinen nach neueren EU-Messverfahren).

Standgeräusch: die Nahfeldmessung seit 1980

Die wohl spürbarste Änderung für Oldtimer-Besitzer und Kontrollen passierte am 7. November 1980:

  • Vor 1980: Das Standgeräusch wurde im „Fernfeld“ aus 7 Metern Entfernung gemessen.
  • Ab November 1980: Einführung der heute noch genutzten Nahfeldmessung (0,5 Meter Abstand im 45°-Winkel zum Auspuff).

Wichtig für Kontrollen: Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor diesem Stichtag im Jahr 1980 haben oft ein sehr niedriges Standgeräusch eingetragen (da aus 7 m gemessen). Misst die Polizei diese Oldtimer heute im Nahfeld, müssen sie laut StVZO pauschal 21 dB(A) auf den im Brief stehenden Wert addieren, um den Abstandsunterschied auszugleichen!

Darum ist in alten KFZ-Briefen bei der dB(A) Angabe häufig ein N zu finden. N steht für „National“ (oft auch als Abkürzung für die Nationale Richtlinie von 1966 gedeutet). Es ist das offizielle Kennzeichen dafür, dass der Lärmwert des Motorrads nach dem alten deutschen Messverfahren aus 7 Metern Entfernung ermittelt wurde und damit bei einer Geräuschwertmessung Gold wert.

Führt die Polizei eine heute übliche Nahfeldmessung durch (0,5Meter Abstand), addiert sie + 21 dB(A), um den Unterschied zwischen der alten 7-Meter-Messung und der heutigen 0,5-Meter-Messung physikalisch auszugleichen. Hinzukommen +5dB(A) als gesetzliche Messtoleranz.
Stehen im Brief also 80 dB(A)N, kann die Polizei bis zu 106dB(A) messen, ohne dass der Grenzwert überschritten wird.

dB(A) mit N, P oder E

Neben dem N für das alte Messverfahren in 7 Meter Abstand könnte im Brief alternativ ein dB(A)P stehen: P steht für Proximity (und nicht für Polizei, wie häufig behauptet) und zeichnet den Wert als Ergebnis einer Nahfeldmessung aus. Hier würde bei einer Kontrolle also keine +21 dB(A) hinzugerechnet werden.

Ein E steht für Zulassung nach EU-Richtlinien und verhält sich sehr ähnlich zu P. Seit Mitte der 1980er Jahre fällt der ergänzende Buchstabe weg, da komplett auf Nahfeldmessung umgestellt wurde.

Phon in dB(A) umrechnen

Einfaches Umrechnen ist nicht möglich, weil Phon einen Lautstärkeeindruck misst und Dezibel den physikalischen Schalldruck.

Ein tieffrequenter Ton wird für unser Ohr erst als gleichlaut wie ein hoher Ton wahrgenommen, wenn dieser physikalisch deutlich lauter ist, also einen viel höheren Schalldruck erzeugt.

Unter einer besonderen Annahme ist DIN-Phon aber tatsächlich gleich dB(A):

Ist die zu vergleichende Frequenz ein 1-KHz-Sinus-Ton, gilt:

x PHON = x dB(A)

Die x Phon sind per definitionem gleich x dB SPL (sound pressure level), und da die A-Bewertung in dieser Frequenz keine Auf- oder Abschläge einrechnet, gilt oben genannte Gleichung näherungsweise.

Wer die alten Testbilder aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen nach Sendeschluss noch kennt, der erinnert sich auch an den Dauer-Testton, der ausgestrahlt wurde: Das sind 1-KHz. Vergleichbar mit der Frequenz eines Radio-Weckers.

Unsere alten Motorräder befinden sich mit ihrer Geräuschkulisse aber in einem deutlich niederfrequenteren Bereich, der durch die A-Bewertung mit Abschlägen kalkuliert wird. Es kann also durchaus sein, dass die übernommenen dB(A)-Werte vom Motorrad tatsächlich gar nicht erreicht werden.

In einer modernen Zulassungsbescheinigung Teil I gibt es nur noch dB(A) Spalten (U.1, U.2 und U.3). Da DIN-Phon-Angaben aber auch heute noch rechtliche Gültigkeit haben, sollten diese auch in die Bescheinigung übernommen werden. Das geschieht dann häufig über das Bemerkungsfeld mit „Geräuschwert nach DIN-phon“. Voraussetzung zur Übernahme ist aber stets der Nachweis durch andere alte, anerkannte Dokumente.

Mit Glück ist anhand dieser alten Dokumente auch noch erkennbar (z.B. am Baujahr), dass sie im 7-Meter-Abstand gemessen wurden. Dann gilt der Zusatz N und damit automatisch ein Aufschlag von 21dB(A) im Falle einer Kontrolle.

Ist das Motorrad sehr alt und die Werte wurden in „Ur-“ Phon gemessen, sollte man genau aufpassen und ggf. diskutieren, welcher Wert übernommen werden soll. „Ur-“ Phon ist nach Kenntnis des Verfassers heute keine gültige Maßeinheit, außerdem wurden die Werte wie oben angesprochen sehr subjektiv und ggf. in 20m Abstand ermittelt, so daß sich der mögliche Messfehler zu Ungunsten des Motorrads auswirken kann, wenn er 1:1 als dB(A) übernommen wird.

Fazit

Bei der Neuanmeldung eines Oldtimers sollte man also bei Prüfstelle und Zulassungsstelle sehr genau auf die eingetragenen Werte schauen und prüfen, ob sich diese durch Amts-Fehler zum eigenen Nachteil verändert haben.

 

 

 

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